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Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Beschluss
30.03.1911Stand am
01.10.2025Inkrafttreten
01.10.2025
Allgemeine Bestimmungen
Rechte und Pflichten der Aktionäre
Organisation der Aktiengesellschaft
Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind
Auflösung der Aktiengesellschaft
Verantwortlichkeit
Beteiligung von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Ausschluss der Anwendung des Gesetzes auf öffentlich-rechtliche Anstalten
I. Erhöhung und Herabsetzung des Aktienkapitals
I. Ordentliche Kapitalerhöhung
6. Kapitalerhöhungsbericht374
1
Der Verwaltungsrat gibt in einem schriftlichen Bericht Rechenschaft über:
- 1.375
- die Art und den Zustand von Sacheinlagen und die Angemessenheit der Bewertung;
- 2.
- den Bestand und die Verrechenbarkeit der Schuld;
- 3.
- die freie Verwendbarkeit von umgewandeltem Eigenkapital;
- 4.
- die Einhaltung des Generalversammlungsbeschlusses, insbesondere über die Einschränkung oder die Aufhebung des Bezugsrechtes und die Zuweisung nicht ausgeübter oder entzogener Bezugsrechte;
- 5.
- die Begründung und die Angemessenheit besonderer Vorteile zugunsten einzelner Aktionäre oder anderer Personen.
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