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Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Beschluss
30.03.1911Stand am
01.10.2025Inkrafttreten
01.10.2025
Allgemeine Bestimmungen
Rechte und Pflichten der Aktionäre
Organisation der Aktiengesellschaft
Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind
Auflösung der Aktiengesellschaft
Verantwortlichkeit
Beteiligung von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Ausschluss der Anwendung des Gesetzes auf öffentlich-rechtliche Anstalten
C. Vergütungsbericht
I. Im Allgemeinen
C. Vergütungsbericht
II. Vergütungen an den Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und den Beirat
C. Vergütungsbericht
IV. Vergütungen, Darlehen und Kredite an nahestehende Personen
C. Vergütungsbericht
V. Beteiligungsrechte und Optionen auf solche Rechte
C. Vergütungsbericht
VI. Tätigkeiten bei anderen Unternehmen
D. Abstimmungen der Generalversammlung
I. Vergütungen
D. Abstimmungen der Generalversammlung
II. Zusatzbetrag für die Geschäftsleitung
F. Unzulässige Vergütungen
I. In der Gesellschaft
F. Unzulässige Vergütungen