220
Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Beschluss
30.03.1911Stand am
01.10.2025Inkrafttreten
01.10.2025A. Gesellschafterversammlung
I. Aufgaben
A. Gesellschafterversammlung
II. Einberufung und Durchführung
A. Gesellschafterversammlung
IV. Vetorecht
A. Gesellschafterversammlung
VI. Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung
B. Geschäftsführung und Vertretung
I. Bezeichnung der Geschäftsführer und Organisation
B. Geschäftsführung und Vertretung
II. Aufgaben der Geschäftsführer
B. Geschäftsführung und Vertretung
III. Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung
B. Geschäftsführung und Vertretung
IV. Sorgfalts- und Treuepflicht; Konkurrenzverbot
B. Geschäftsführung und Vertretung
V. Gleichbehandlung
B. Geschäftsführung und Vertretung
VI. Vertretung
B. Geschäftsführung und Vertretung
VII. Abberufung von Geschäftsführern; Entziehung der Vertretungsbefugnis
B. Geschäftsführung und Vertretung
VIII. Nichtigkeit von Beschlüssen
B. Geschäftsführung und Vertretung