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Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Beschluss
30.03.1911Stand am
01.10.2025Inkrafttreten
01.10.2025
Allgemeine Bestimmungen
Rechte und Pflichten der Aktionäre
Organisation der Aktiengesellschaft
Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind
Auflösung der Aktiengesellschaft
Verantwortlichkeit
Beteiligung von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Ausschluss der Anwendung des Gesetzes auf öffentlich-rechtliche Anstalten
A. Auflösung im Allgemeinen
II. Eintragung ins Handelsregister631
A. Auflösung im Allgemeinen
III. Folgen632
B. Auflösung mit Liquidation
I. Zustand der Liquidation. Befugnisse
B. Auflösung mit Liquidation
IV. Löschung im Handelsregister
B. Auflösung mit Liquidation
V. Aufbewahrung von Aktienbuch, Geschäftsbüchern und Verzeichnis640
Art. 748 a 750
AbrogeC. Auflösung ohne Liquidation
I. …641
C. Auflösung ohne Liquidation