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Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Beschluss
30.03.1911Stand am
01.10.2025Inkrafttreten
01.10.2025A. Ausbleiben der Erfüllung
I. Ersatzpflicht des Schuldners
2. Bei Verbindlichkeit zu einem Tun oder Nichttun
A. Ausbleiben der Erfüllung
II. Mass der Haftung und Umfang des Schadenersatzes
2. Wegbedingung der Haftung
A. Ausbleiben der Erfüllung
II. Mass der Haftung und Umfang des Schadenersatzes
3. Haftung für Hilfspersonen
B. Verzug des Schuldners