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Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Beschluss
30.03.1911Stand am
01.10.2025Inkrafttreten
01.10.2025
Allgemeine Bestimmungen
Rechte und Pflichten der Aktionäre
Organisation der Aktiengesellschaft
Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind
Auflösung der Aktiengesellschaft
Verantwortlichkeit
Beteiligung von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Ausschluss der Anwendung des Gesetzes auf öffentlich-rechtliche Anstalten
I. Revisionspflicht
1. Ordentliche Revision
I. Revisionspflicht
2. Eingeschränkte Revision
II. Anforderungen an die Revisionsstelle
1. Bei ordentlicher Revision
II. Anforderungen an die Revisionsstelle
2. Bei eingeschränkter Revision
III. Ordentliche Revision
1. Unabhängigkeit der Revisionsstelle
IV. Eingeschränkte Revision
1. Unabhängigkeit der Revisionsstelle
V. Gemeinsame Bestimmungen
1. Wahl der Revisionsstelle
V. Gemeinsame Bestimmungen
2. Amtsdauer der Revisionsstelle
V. Gemeinsame Bestimmungen
3. Auskunft und Geheimhaltung
V. Gemeinsame Bestimmungen
4. Dokumentation und Aufbewahrung
V. Gemeinsame Bestimmungen
5. Abnahme der Rechnung und Gewinnverwendung
V. Gemeinsame Bestimmungen