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Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Beschluss
30.03.1911Stand am
01.10.2025Inkrafttreten
01.10.2025B. Verhältnis der Gesellschafter unter sich
I. Beiträge
B. Verhältnis der Gesellschafter unter sich
II. Gewinn und Verlust
2. Gewinn- und Verlustbeteiligung
B. Verhältnis der Gesellschafter unter sich
III. Gesellschaftsbeschlüsse
B. Verhältnis der Gesellschafter unter sich
IV. Geschäftsführung
B. Verhältnis der Gesellschafter unter sich
V. Verantwortlichkeit unter sich
2. Ansprüche aus der Tätigkeit für die Gesellschaft
B. Verhältnis der Gesellschafter unter sich
VI. Entzug und Beschränkung der Geschäftsführung
B. Verhältnis der Gesellschafter unter sich
VII. Geschäftsführende und nicht geschäftsführende Gesellschafter
1. Im Allgemeinen
B. Verhältnis der Gesellschafter unter sich
VII. Geschäftsführende und nicht geschäftsführende Gesellschafter
2. Einsicht in die Gesellschaftsangelegenheiten
B. Verhältnis der Gesellschafter unter sich
VIII. Aufnahme neuer Gesellschafter und Unterbeteiligung
C. Verhältnis der Gesellschafter gegenüber Dritten
I. Vertretung
C. Verhältnis der Gesellschafter gegenüber Dritten
II. Wirkung der Vertretung
D. Beendigung der Gesellschaft
II. Wirkung der Auflösung auf die Geschäftsführung
D. Beendigung der Gesellschaft