220
Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Beschluss
30.03.1911Stand am
01.10.2025Inkrafttreten
01.10.2025A. Abtretung von Forderungen
II. Wirkung der Abtretung
1. Stellung des Schuldners
a. Zahlung in gutem Glauben
A. Abtretung von Forderungen
II. Wirkung der Abtretung
1. Stellung des Schuldners
b. Verweigerung der Zahlung und Hinterlegung
A. Abtretung von Forderungen
II. Wirkung der Abtretung
1. Stellung des Schuldners
c. Einreden des Schuldners
A. Abtretung von Forderungen
II. Wirkung der Abtretung
2. Übergang der Vorzugs- und Nebenrechte, Urkunden und Beweismittel
A. Abtretung von Forderungen
II. Wirkung der Abtretung
3. Gewährleistung
b. Bei Abtretung zahlungshalber
A. Abtretung von Forderungen
III. Besondere Bestimmungen
B. Schuldübernahme
I. Schuldner und Schuldübernehmer
B. Schuldübernahme
IV. Dahinfallen des Schuldübernahmevertrages
B. Schuldübernahme
V. Übernahme eines Vermögens oder eines Geschäftes
B. Schuldübernahme