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Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Beschluss
30.03.1911Stand am
01.10.2025Inkrafttreten
01.10.2025A. Einkaufs- und Verkaufskommission
I. Begriff
A. Einkaufs- und Verkaufskommission
II. Pflichten des Kommissionärs
2. Behandlung des Kommissionsgutes
A. Einkaufs- und Verkaufskommission
II. Pflichten des Kommissionärs
4. Vorschuss- und Kreditgewährung an Dritte
A. Einkaufs- und Verkaufskommission
III. Rechte des Kommissionärs
1. Ersatz für Vorschüsse und Auslagen
A. Einkaufs- und Verkaufskommission
III. Rechte des Kommissionärs
2. Provision
b. Verwirkung und Umwandlung in Eigengeschäft
A. Einkaufs- und Verkaufskommission
III. Rechte des Kommissionärs
4. Versteigerung des Kommissionsgutes
A. Einkaufs- und Verkaufskommission
III. Rechte des Kommissionärs
5. Eintritt als Eigenhändler
a. Preisberechnung und Provision
A. Einkaufs- und Verkaufskommission
III. Rechte des Kommissionärs
5. Eintritt als Eigenhändler
b. Vermutung des Eintrittes
A. Einkaufs- und Verkaufskommission
III. Rechte des Kommissionärs
5. Eintritt als Eigenhändler