Federal

220

Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)

Beschluss

30.03.1911

Stand am

01.10.2025

Inkrafttreten

01.10.2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,nach Einsicht in die Botschaften des Bundesrates vom 3. März 1905 und1. Juni 19091,beschliesst:1BBl1905II 1,1909III 725,1911I 845

B. Verpflichtungen des Verkäufers

I. Übergabe

1. Kosten der Übergabe

B. Verpflichtungen des Verkäufers

I. Übergabe

2. Transportkosten

B. Verpflichtungen des Verkäufers

I. Übergabe

3. Verzug in der Übergabe

a. Rücktritt im kaufmännischen Verkehr

B. Verpflichtungen des Verkäufers

I. Übergabe

3. Verzug in der Übergabe

b. Schadenersatzpflicht und Schadenberechnung

B. Verpflichtungen des Verkäufers

II. Gewährleistung des veräusserten Rechtes

1. Verpflichtung zur Gewährleistung

B. Verpflichtungen des Verkäufers

II. Gewährleistung des veräusserten Rechtes

2. Verfahren

a. Streitverkündung70

B. Verpflichtungen des Verkäufers

II. Gewährleistung des veräusserten Rechtes

2. Verfahren

b. Herausgabe ohne richterliche Entscheidung

B. Verpflichtungen des Verkäufers

II. Gewährleistung des veräusserten Rechtes

3. Ansprüche des Käufers

a. Bei vollständiger Entwehrung

B. Verpflichtungen des Verkäufers

II. Gewährleistung des veräusserten Rechtes

3. Ansprüche des Käufers

b. Bei teilweiser Entwehrung

B. Verpflichtungen des Verkäufers

II. Gewährleistung des veräusserten Rechtes

3. Ansprüche des Käufers

c. Bei Kulturgütern72

B. Verpflichtungen des Verkäufers

III. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache

1. Gegenstand der Gewährleistung

a. Im Allgemeinen

B. Verpflichtungen des Verkäufers

III. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache

1. Gegenstand der Gewährleistung

b. Beim Viehhandel

B. Verpflichtungen des Verkäufers

III. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache

2. Wegbedingung

B. Verpflichtungen des Verkäufers

III. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache

3. Vom Käufer gekannte Mängel

B. Verpflichtungen des Verkäufers

III. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache

4. Mängelrüge

a. Im Allgemeinen

B. Verpflichtungen des Verkäufers

III. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache

4. Mängelrüge

b. Beim Viehhandel

B. Verpflichtungen des Verkäufers

III. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache

5. Absichtliche Täuschung

B. Verpflichtungen des Verkäufers

III. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache

6. Verfahren bei Übersendung von anderem Ort

B. Verpflichtungen des Verkäufers

III. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache

7. Inhalt der Klage des Käufers

a. Wandelung oder Minderung

B. Verpflichtungen des Verkäufers

III. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache

7. Inhalt der Klage des Käufers

b. Ersatzleistung

B. Verpflichtungen des Verkäufers

III. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache

7. Inhalt der Klage des Käufers

c. Wandelung bei Untergang der Sache

B. Verpflichtungen des Verkäufers

III. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache

8. Durchführung der Wandelung

a. Im Allgemeinen

B. Verpflichtungen des Verkäufers

III. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache

8. Durchführung der Wandelung

b. Bei einer Mehrheit von Kaufsachen