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Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Beschluss
30.03.1911Stand am
01.10.2025Inkrafttreten
01.10.2025A. Austritt
I. Freiheit des Austrittes
A. Austritt
II. Beschränkung des Austrittes
E. Übertragung der Mitgliedschaft
I. Im Allgemeinen
E. Übertragung der Mitgliedschaft