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Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Beschluss
30.03.1911Stand am
01.10.2025Inkrafttreten
01.10.2025A. Abschluss des Vertrages
II. Antrag und Annahme
4. Antrag ohne Verbindlichkeit, Auskündung, Auslage
A. Abschluss des Vertrages
III. Beginn der Wirkungeneines unterAbwesendengeschlossenen Vertrages
B. Form der Verträge
I. Erfordernis und Bedeutung im Allgemeinen
B. Form der Verträge
II. Schriftlichkeit
1. Gesetzlich vorgeschriebene Form
d. Ersatz der Unterschrift
E. Inhalt des Vertrages
I. Bestimmung des Inhaltes
E. Inhalt des Vertrages
II. Nichtigkeit
E. Inhalt des Vertrages
III. Übervorteilung
E. Inhalt des Vertrages