Federal

101

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Beschluss

18.04.1999

Stand am

03.03.2024

Inkrafttreten

03.03.2024
PräambelIm Namen Gottes des Allmächtigen!del-struct abstand4ptDas Schweizervolk und die Kantone,in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,geben sich folgende Verfassung1:1Angenommen in derVolksabstimmung vom 18. April 1999(BB vom 18. Dez. 1998, BRB vom 11. Aug. 1999 –AS19992556;BBl1997I 1;1999162,5986).
Kein Kapitel