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Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Beschluss
30.03.1911Stand am
01.10.2025Inkrafttreten
01.10.2025
Wechselfähigkeit
Gezogener Wechsel
Ausstellung und Form des gezogenen Wechsels
Indossament
Annahme
Wechselbürgschaft
Verfall
Zahlung
Rückgriff mangels Annahme und mangels Zahlung
Übergang der Deckung
Ehreneintritt
Ausfertigung mehrerer Stücke eines Wechsels (Duplikate), Wechselabschriften (Wechselkopien)
Änderungen des Wechsels
Verjährung
Kraftloserklärung
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich der Gesetze
Eigener Wechsel
2. Protest
a. Fristen und Erfordernisse
2. Protest
b. Zuständigkeit
2. Protest
e. Bei Teilannahme
2. Protest
f. Gegen mehrere Personen
2. Protest
g. Abschrift der Protesturkunde
2. Protest
h. Mangelhafter Protest
6. Inhalt des Rückgriffs
a. Des Inhabers
6. Inhalt des Rückgriffs
b. Des Einlösers
6. Inhalt des Rückgriffs
c. Recht auf Aushändigung von Wechsel, Protest und Quittung
6. Inhalt des Rückgriffs
d. Bei Teilannahme
6. Inhalt des Rückgriffs
e. Rückwechsel
7. Präjudizierung
a. Im Allgemeinen
7. Präjudizierung
b. Höhere Gewalt
7. Präjudizierung